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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anbieterverzeichnis von meditras, Inc. ("AGB-Anbieter") |
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Geschäftsgeschehen für das Transportanbieterverzeichnis zwischen meditras,
Inc. (nachfolgend meditras) und seinen Kunden.
§ 1 Allgemeines
(1) meditras stellt dem Kunden auf seinen Internetseiten (meditras-Portal) ein Transportanbieterverzeichnis zur
Verfügung. Bei diesem Angebot bietet meditras Dienstleistern aus dem Bereich des Krankentransports eine
Präsentations- und Kontaktplattform zum Zwecke der Vermittlung planbarer Krankentransporte.
(2) Mit der Registrierung auf der Plattform von meditras stimmt der Kunde (Transportanbieter) diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB-Anbieter) zu. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt
meditras nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung und Pflege einer Datenbank (Transportanbieterverzeichnis), in die die
Kunden von meditras Daten über ihr Unternehmen sowie die von ihnen angebotenen Dienstleistungen einstellen und damit
Dritten zugänglich und nutzbar machen können.
(2) Ein Abruf der durch Kunden im Transportanbieterverzeichnis eingestellten Datensätze ist für den Kunden
uneingeschränkt nach entsprechender Registrierung möglich.
(3) meditras ist berechtigt, Änderungen an der Software (Datenbank), Programmbestandteilen etc. vorzunehmen, sofern
diese der Sicherung und/oder der Funktionalität dienen. Dies gilt nicht, wenn die entsprechenden Maßnahmen für den
Kunden unzumutbar sind. Über entsprechende Maßnahmen wird meditras den Kunden, soweit dessen Interessen betroffen
sind, rechtzeitig in Kenntnis setzen.
§ 3 meditras-Premium / meditras-Pro / meditras-Free
(1) meditras bietet dem Kunden kostenpflichtige und kostenlose Mitgliedschaften. Je nach gewählter Mitgliedschaft
kann der Kunde die verschiedenen Funktionalitäten des meditras-Portals nutzen. Die den einzelnen
Registrierungsvarianten zugrundeliegenden Funktionalitäten sowie Preise kann der Kunde auf den Seiten von
www.meditras.de einsehen.
(2) meditras-Premium / meditras-Premium Testphase
Die kostenpflichtige meditras Premium Mitgliedschaft berechtigt den Kunden zur Nutzung sämtlicher Funktionalitäten
des meditras-Portals.
Nach Abschluss des meditras-Premium Vertrages (gemäß § 4 dieser AGB) hat der Kunde zunächst die Möglichkeit, das
meditras-Portal über einen Zeitraum von 30 Tagen uneingeschränkt und kostenlos zu testen (Testphase). Innerhalb der
Testphase hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis schriftlich gegenüber meditras zu
widerrufen. Erfolgt kein Widerruf innerhalb der Testphase, geht diese automatisch in den durch den
Kunden bei Vertragsabschluss gewählten kostenpflichtigen Vertragszeitraum über. Das Recht zur Nutzung der
kostenlosen Testphase hat der Kunde nur bei erstmaliger Registrierung auf dem meditras-Portal. Bei wiederholter
Registrierung durch einen Kunden beginnt der durch den Kunden gewählte Zeitraum der meditras-Premium Mitgliedschaft
direkt nach Vertragsabschluss gemäß § 4 dieser AGB.
Neben der meditras-Premium Grundgebühr können dem Kunden weitere Kosten beim Abruf von Transportanfragen entstehen
(z.B. Vermittlungsgebühren gemäß § 5 dieser AGB).
(3) meditras-Pro
Die kostenpflichtige meditras-Pro Mitgliedschaft berechtigt den Kunden zur Nutzung der meditras Pro Funktionalitäten
über einen Zeitraum von 365 Tagen.
(4) meditras-Free
meditras-Free ist kostenlos und berechtigt den Kunden zur Eintragung seiner Kontaktdaten (sog. Basisdaten) auf dem
meditras-Portal.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Mitgliedschaft bei meditras setzt in jedem Fall eine Registrierung voraus. Im Rahmen der Registrierung kann
der Kunde zwischen den meditras-Premium, meditras-Pro und meditras-Free Mitgliedschaften wählen Der Kunde ist
verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen. meditras ist berechtigt,
Registrierungen bzw. Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Nach vollständiger Eingabe der Daten unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Absendung der
Daten an meditras erhält der Kunde von meditras eine Bestätigungsbenachrichtigung per Email mit einem darin
enthaltenen anklickbaren Bestätigungs-Link sowie der Kundennummer. Durch Anklicken dieses Bestätigungs-Links wird
die Online-Registrierung des Kunden abgeschlossen (Freischaltung). Mit Freischaltung kommt zwischen dem Kunden und
meditras ein Vertrag über die Nutzung des meditras-Portals gemäß den Bedingungen der durch den Kunden gewählten
Mitgliedschaft zustande.
(3) Die Angebote von meditras sind in jedem Fall frei bleibend.
(4) Sofern der Kunde den Vertrag nicht gemäß § 8 vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der
Vertrag automatisch jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit.
§ 5 meditras-Premium - Vermittlungsgebühr
(1) meditras-Premium Kunden können innerhalb des Vertragszeitraumes sämtliche über das meditras Portal verfügbaren
Transportanfragen abrufen.
meditras erhebt hierfür eine sog. Vermittlungsgebühr. Eine Vermittlungsgebühr fällt immer dann an, wenn der
meditras-Premium Kunde über das meditras-Portal Daten zu auszuführenden Transporten (Transportanfragen) abruft und
sich infolge des Datenabrufs mit einem Auftraggeber (z.B. Privatperson, Kosten- oder Bedarfsträger) über den
durchzuführenden Transport durch Abschluss eines Transportvertrages (Transportvereinbarung) einigt. Sofern keine
Einigung zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber zustande kommt und ein Transport nicht stattfindet bzw.
stattfinden wird, fällt keine Vermittlungsgebühr an.
(2) meditras wird dem Kunden im Rahmen der Abrechnung von Vermittlungsgebühren nach Ablauf einer Transportanfrage
ein Feedbackformular über den Account zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Feedbackformular
wahrheitsgemäß auszufüllen.
Wird von dem Kunden bestätigt, dass er den Transport durchgeführt hat bzw. noch durchführen wird, wird meditras dem
Kunden die Vermittlungsgebühr in Rechnung stellen.
(3) meditras behält sich zur Durchsetzung von Vermittlungsgebühren gegenüber dem Kunden das Recht vor, auch bei
Transfersuchenden dahingehend nachzufragen, wer den angefragten Transport durchgeführt hat bzw. durchführen
wird.
(4) Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach der Entfernung/Distanz des angefragten bzw. durchzuführenden
Transportes gemäß der aktuell gültigen Preisliste, die im Kunden-Account (Kunden-LogIn-Bereich) einsehbar ist.
(5) Für das Anfallen der Vermittlungsgebühr ist es unbeachtlich, wenn eine die Vermittlungsgebühr auslösende
Einigung (Transportvertrag) zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber nachträglich gekündigt oder aufgehoben
wird.
§ 6 Stützpunkte
(1) Als Stützpunkt gilt der Ort, an dem der Kunde seine gewerbliche Tätigkeit als Transportanbieter ausübt. Sofern
der Stützpunkt von dem Geschäftssitz (Verwaltungssitz) des Kunden abweicht, hat der Kunde innerhalb des Accounts
neben dem Stützpunkt auch den Geschäftssitz anzugeben.
Der Kunde ist nicht berechtigt, fiktive Stützpunkte, d.h. Orte, an denen kein ordentlicher Geschäftsbetrieb
unterhalten wird, zu benennen.
(2) Zusätzliche Stützpunkte kann der Kunde während der Vertragslaufzeit innerhalb seines Accounts bei meditras
kostenpflichtig beantragen.
§ 7 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) meditras wird dem Kunden anfallende Nutzungs- bzw. Vermittlungsgebühren berechnen. Zu den Nutzungsgebühren
zählen insbesondere auch zusätzlich beantragte Stützpunkte gemäß § 6.
(2) Die Nutzungsgebühr wird meditras dem Kunden nach Vertragsabschluss entsprechend der gewählten Vertragslaufzeit
in Rechnung stellen. Der Kunde hat die Möglichkeit die Rechnung in seinem meditras-Account
abzurufen.
Bei Vertragsverlängerungen richtet sich die durch den Kunden zu entrichtende Nutzungsgebühr jeweils nach der an dem
Tag der letzten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit aktuell gültigen Preisliste.
(3) Anfallende Vermittlungsgebühren wird meditras dem Kunden in der Regel nach dessen Beantwortung des
Feedbackformulars in Rechnung stellen, sofern sich aus dem Feedbackformular eine abrechnungsrelevante Einigung
(Transportvereinbarung) zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber ergibt.
meditras behält sich das Recht vor, mehrere anfallende Vermittlungsgebühren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
zusammengefasst in Rechnung zu stellen.
(4) Alle Gebühren sind ohne Abzüge und für meditras kostenfrei auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten
und/oder zu den dort benannten Zahlungsmöglichkeiten zu zahlen.
Im Falle der Nutzungsgebühr erfolgt die Abrechnung jeweils für die gewählte Vertragslaufzeit im Voraus.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe, sofern sie
nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen anfällt, am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
(5) Die anfallenden Gebühren sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
(6) Sofern sich der Kunde mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Gebühren in Verzug befindet, ist meditras
berechtigt, unbeachtlich der Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Schäden, einen Verzugsschaden in gesetzlicher
Höhe vom Kunden zu verlangen.
Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten ist meditras berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR
20,00 zu fordern. Dem Kunden ist der Gegenbeweis gestattet, dass meditras ein geringerer Betrag bzw. keine
Mahnkosten entstanden sind.
(7) Eine Erhöhung der Vermittlungsgebühren gemäß § 5 bleibt meditras ausdrücklich vorbehalten. Erhöhungen werden dem
Kunden durch meditras in Textform und/oder per Telefax mitgeteilt. Nach Mitteilung der Gebührenerhöhung von meditras
an den Kunden, hat dieser die Möglichkeit, den Vertrag schriftlich gemäß § 8 innerhalb einer Frist von sechs Wochen
gegenüber meditras außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung
anteiliger Nutzungsgebühren.
Sofern keine Kündigung durch den Kunden erfolgt, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Gebühren
fortgesetzt.
§ 8 Widerruf / Kündigung
(1) Unbeschadet der Regelung über den Widerruf des Vertrages innerhalb der Testphase nach § 3 Abs. 2 können die
Parteien die meditras-Premium bzw. die meditras-Pro Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der
Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
Die Kündigung gegenüber meditras hat zu erfolgen an: meditras, Inc., unselbständige Zweigstelle Deutschland,
Simonaue 17, 45239 Essen, Deutschland.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere behält sich
meditras das Recht zur außerordentlichen Kündigung in den folgenden Fällen vor, wenn
- a) der Kunde mit seinen Zahlungsobliegenheiten in Verzug gerät;
- b) der Kunde rechtswidrige Inhalte auf den Internetseiten von meditras oder auf seinen eigenen Internetseiten
bereithält;
- c) der Kunde im Rahmen der Vertragsabwicklung wahrheitswidrige Angaben macht.
(3) meditras ist zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten
Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) meditras ist für den Inhalt bzw. für die Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Datensätzen nicht
verantwortlich. Der Kunde kann in eigener Verantwortung seine Datensätze jederzeit ändern, ergänzen oder
korrigieren. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche durch ihn eingegebenen Daten wahrheitsgemäß
anzugeben.
(2) Der Kunde ist zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der
Preisliste von meditras verpflichtet.
(3) Der Kunde ist für seine Datensätze selber verantwortlich, um sie auf dem aktuellen Stand zu halten, insbesondere
sämtliche relevanten Daten richtig und vollständig zu halten. Bei Änderungen der im Rahmen der Registrierung
erhobenen Daten hat der Kunde seine Angaben innerhalb des Mitgliederbereiches unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Passwörter und Zugangsberechtigungen, die ihm im Rahmen dieses
Vertrages übermittelt bzw. von ihm selbst erstellt werden, verantwortlich. Falls die Vermutung besteht, dass
unberechtigte Dritte Kenntnis von Passwörtern erlangt haben, sind unverzüglich Änderungen zu veranlassen bzw.
meditras hiervon in Kenntnis zu setzen.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die aus diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu
übertragen.
(6) Die meditras-Datenbank sowie die einzelnen Inhalte sind urheber- bzw. markenrechtlich geschützt. Der Kunde ist
verpflichtet, die bestehenden Urheber- und Markenrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen.
Der Kunde darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch abrufen, speichern und nutzen. Die abgerufenen Informationen
dürfen ausschließlich für den Eigenbedarf des Kunden verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
(7) Kunden, die im Rahmen von Transporten Anschlusstransporte mit organisieren, gleich aus welchem Grunde, dürfen
die bei meditras eingestellten bzw. über meditras abgerufenen Transporte nur an Kunden von meditras zur Ausführung
eines anschließenden Transportes weitergeben.
Der Kunde ist darüber hinaus nicht befugt, abgerufene Daten zu ändern, diese für Dritte zu vervielfältigen,
zugänglich zu machen, weiterzuleiten, zu verkaufen oder in anderer Form kommerziell zu nutzen.
(8) Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen die von
meditras erteilten Hinweise zu befolgen.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, seine Störungsmeldungen und Fragen nach seinen Möglichkeiten und Kräften
ausreichend zu präzisieren.
(11) Der Kunde führt regelmäßig Datensicherungen durch und setzt entsprechende aktuelle Virenschutzprogramme
ein.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software von meditras bzw. das
meditras-Portal zu verhindern und verpflichtet auch eventuelle Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
§ 10 Pflichten von meditras
(1) meditras schuldet ein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das bereitgehaltene
meditras-Portal und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass
Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zum meditras-Portal von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils
individuell wählen, haben.
(2) meditras erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen,
rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. meditras ist nicht zur Ausweitung der
Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter
Entgelthöhe bzw. bei Unentgeltlichkeit der Leistungen, verpflichtet.
Daneben schuldet meditras die Verfügbarkeit der auf dem meditras-Portal eingestellten Datensätze zum Abruf durch den
Kunden und/oder Dritte.
meditras stellt dem Kunden einen Online-Zugriff auf die Datenbank zur Verfügung. Dem Nutzer ist bekannt, dass eine
hundertprozentige Verfügbarkeit des meditras-Portals nicht zu realisieren ist. So können Wartungsarbeiten an den
Systemen zu einem vorübergehenden Wegfall der Verfügbarkeit der Leistungen oder zu deren Einschränkung führen.
Innerhalb der Betriebszeiten sichert meditras dem Kunden eine mittlere Verfügbarkeit der Datenbank von 96% zu.
(3) meditras übernimmt keine Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg, den der Kunde mit dem Einstellen seiner
Daten in das Anbieterverzeichnis bezweckt bzw. verfolgt.
§ 11 Technische Voraussetzungen / Überwachungspflichten von meditras
(1) Der Kunde hat beim Aufbau der Online-Verbindung, die unter der Rubrik Nutzungsbedingungen - Technische
Anforderungen definierten technischen Anforderungen zu beachten. Er ist für die Beschaffung und die Unterhaltung
der von ihm benötigten Hard- und Software als auch für die Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze
verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur
Zahlung entstehender Gebühren.
(2) Der Kunde trägt die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der
Kundenseite. meditras haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation zwischen dem
Online-Betreiber und dem Kunden, die über Kommunikationsnetze Dritter geführt werden. meditras haftet auch nicht für
Störungen in der Datenübermittlung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Kundenseite
entstehen.
(3) meditras ist verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Einrichtungen und
Verbindungen regelmäßig auf fehlerfreie Funktion zu überprüfen. Insbesondere ist die Verfügbarkeit der nach diesem
Vertrag zur Verfügung zu stellenden Programme zu testen. Die Überprüfung der Serververbindung erfolgt automatisiert
in regelmäßigen Abständen. Ferner versucht meditras eine manuelle, zumindest stichprobenweise und in besonders
kritischen Bereichen vollständige Überprüfung mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Eine vollständige
Überprüfung wird durchgeführt, wenn Veränderungen am System (Soft- und/oder Hardware und Verbindungen) vorgenommen
wurden.
(4) Soweit vorhersehbar werden regelmäßige und/oder planbare Wartungsarbeiten von meditras auf dem meditras-Portal
angekündigt bzw. mitgeteilt. Soweit aufgrund von Wartungsarbeiten Ausfallzeiten für die Erreichbarkeit des Portals
oder der Leistungen entstehen, berühren sie nicht die ordnungsgemäße Leistungserbringung von meditras. Eine separate
Mitteilung erfolgt in diesen Fällen auf dem meditras-Portal.
Die Verfügbarkeit anderer Rechnersysteme und Verbindungen sind nicht Vertragsbestandteil (wie z.B. Störungen von
öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.) und die ggf. zu kurzzeitigen oder vorübergehenden Störungen
der Verfügbarkeit führen können.
§ 12 Einstellung und Inhalte der Datensätze
(1) Für den Inhalt und die Richtigkeit der Datensätze trägt der Kunde die Verantwortung. Er ist auch dafür
verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen dieses Vertrages in das Transportanbieterverzeichnis eingestellten Daten
und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.
meditras überprüft diese Inhalte weder auf ihre Richtigkeit hin, noch auf rechtswidrige Inhalte, da diese
selbständig von den Kunden in automatisierter Form auf der Plattform eingestellt werden.
meditras übernimmt daher gegenüber dem Kunden und/oder Dritten keine Gewährleistung für die Richtigkeit und
Gültigkeit der vom Kunden eingestellten Datensätze. Insbesondere wird keine Gewährleistung für die Vollständigkeit
dieser Datensätze übernommen, da diese ohne Kontrolle, ausschließlich nach den Angaben des Kunden, automatisiert in
das Anbieterverzeichnis eingestellt werden.
(2) Für den Fall, dass meditras von Dritten wegen Rechtsverletzungen des Kunden in Anspruch genommen wird, ist der
Kunde verpflichtet, meditras von diesen Ansprüchen, gleich welcher Art, freizustellen. Diese Freistellung umfasst
auch die Verpflichtung, meditras von Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten,
vollständig freizustellen.
§ 13 Sperrung und Löschung der Daten
(1) Die Datensätze können von dem Kunden jeweils selbständig in das Anbieterverzeichnis eingestellt werden.
(2) meditras behält sich das Recht vor den Kunden und/oder die vom Kunden eingestellten oder verlinkten Daten zu
sperren, zu löschen oder sonst wie zu entfernen und/oder unzugänglich zu machen, wenn Gründe vorliegen, die auf eine
rechtswidrige und/oder sonstige missbräuchliche Nutzung hinweisen, insbesondere wenn Straftaten damit begangen
werden. In diesen Fällen stellt der Kunde meditras von sämtlichen dadurch entstandenen Schäden und/oder Kosten
frei.
Gleiches gilt für die Sperrung von Kundendaten und/oder Zugangsberechtigungen, wenn der Kunde gegen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen die von meditras aufgestellten Verhaltensregeln verstößt oder den
Betrieb des Portals durch gezielte Überlastung des Systems stört. In diesen Fällen ist meditras berechtigt, den
Kunden von der weiteren Nutzung des Portals auszuschließen und zu sperren. Dieses Recht steht meditras auch zu, wenn
der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Im Falle eines Verdachts auf missbräuchlich oder rechtswidrig eingestellte bzw. verlinkte Inhalte wird meditras dem
Kunden vor einer Sperrung und/oder Löschung der entsprechenden Inhalte bzw. des Zugangs Gelegenheit zur
Stellungnahme geben.
(3) Wird meditras durch Dritte auf angeblich rechtswidrige Inhalte der von dem Kunden eingestellten Daten
hingewiesen und/oder aufgrund dessen in Anspruch genommen, ist meditras berechtigt, diese Daten dahingehend zu
sperren, dass sie aus dem Internet oder in sonstiger Form für Dritte nicht mehr zugänglich sind bzw. gemacht
werden.
Die gleiche Berechtigung gilt für die Entfernung der Daten/Inhalte des Kunden auf dem meditras-Portal, wenn
Anhaltspunkte vorliegen, dass sie rechtswidrige Inhalte bereithalten oder auf rechtswidrige oder sonstige
missbräuchliche Inhalte verweisen oder eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages und/oder Rechte Dritter
verletzen.
Dieses Recht entfällt lediglich dann, wenn meditras die Rechtmäßigkeit der gespeicherten Daten positiv bekannt ist
oder sich diese geradezu aufdrängt. meditras trifft keine Pflicht zur rechtlichen Überprüfung der Daten.
Der Kunde ist in diesen Fällen über die erfolgte Sperrung sowie deren Gründe unter Angabe der meditras gegenüber
abgegebenen Hinweise oder geltend gemachten Ansprüche unverzüglich zu unterrichten.
(4) meditras ist zur Aufhebung der Sperrung verpflichtet, wenn der Kunde die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Daten
dergestalt nachgewiesen hat, dass auch ohne eigene rechtliche Überprüfung für meditras keine Zweifel an der
Rechtmäßigkeit verbleiben oder durch denjenigen, der die Rechtswidrigkeit beanstandet hat, meditras gegenüber eine
Erklärung abgegeben oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist, dass die Beanstandung nicht
aufrechterhalten wird.
(5) meditras behält sich das Recht vor, Daten zu löschen und/oder löschen zu lassen bzw. zu verschieben, wenn diese
sachlich und/oder fachlich an anderer Stelle auf der Plattform, aus Sicht von meditras, geeigneter sind. Darüber
hinaus behält sich meditras eine Löschung bzw. Sperrung vor, wenn Daten in sprachlicher Hinsicht nicht für eine
Veröffentlichung auf dem meditras-Portal geeignet sind oder gegen Verhaltensregeln des meditras-Portals verstoßen.
Diesbezüglich behält sich meditras sein virtuelles Hausrecht und damit die Löschung von Datensätzen vor.
§ 14 Schutzrechte
(1) Das durch den Kunden im Rahmen der Nutzung des Portals benutzte Programm inklusive aller Softwarebestandteile,
insbesondere die Datenbank sowie sonstige Programm- und Datenbereiche sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Es ist untersagt, das Programm, Teile des Programms oder Bestandteile der Software sowie die Datenbank oder
Datensätze zu kopieren, zu verändern, in sonstiger Weise zu vervielfältigen, zu vermieten, zu veröffentlichen,
umzugestalten oder in technischer Weise auf einen anderen Datenträger zu übertragen oder sonst wie zu nutzen.
Die Werbebanner, Bilder, Texte und Logos sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Produkte von
meditras unterliegen ebenfalls dem Urheber- bzw. Markenrecht und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung außerhalb dieses Vertragsverhältnisses benutzt werden.
(3) Bei Zuwiderhandlungen werden diese von meditras unter Ausschöpfung des geltenden Rechts verfolgt und
geahndet.
(4) meditras ist berechtigt, alle zum Abruf bereitgestellten Daten mit einer Kodierung zu versehen, um eine
unautorisierte Nutzung zu verhindern. meditras ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen
Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln.
§ 15 Datenschutz
(1) meditras weist darauf hin, dass personenbezogene Daten der Kunden sowie weitere im Laufe des
Vertragsverhältnisses meditras gegenüber bekannt gemachten Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sofern
dies für die Erbringung der Leistungen und deren Abrechnung notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass
meditras die dabei zur Kenntnis gelangenden Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen speichert, übermittelt, löscht,
sperrt und nutzt, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Vertragszwecks notwendig
ist.
Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung bzw.
Vertragserfüllung sowie auf Aufforderung hin an staatlich berechtigte Stellen im Falle eines Missbrauchs.
(2) meditras garantiert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine vertrauliche Behandlung der übermittelten
Daten, sofern diese nicht durch den Kunden in Beabsichtigung einer Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung für
Dritte innerhalb des Transportanbieterverzeichnisses freigegeben sind. Diese Pflicht besteht auch über das
Vertragsverhältnis hinaus. meditras ist daneben verpflichtet, über gespeicherte Daten auf Verlangen des Kunden
jederzeit Auskunft zu geben.
(3) Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs, der auch auf
elektronischem Wege erfolgen kann, hat meditras das Recht den Kunden von der Nutzung des Portals
auszuschließen.
§ 16 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen gegen solche von meditras
aufrechnen.
§ 17 Haftung
(1) meditras haftet gegenüber seinen Kunden nicht für den Ersatz von Schäden, mittelbaren Schäden, insbesondere
entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von meditras, seiner gesetzlichen
Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.
(2) Die Haftung ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den bei Vertragsabschluss typischerweise
vorhersehbaren und im Rahmen dieses Vertrages typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt.
(3) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet meditras nur bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung
einer solchen Kardinalpflicht ist die Haftung gemäß Absatz 1 beschränkt.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger
und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(5) Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit von Menschen.
§ 18 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
meditras kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, indem meditras die Änderung den aktuell
registrierten Kunden per E-Mail mitteilt (Änderungsmitteilung). Widerspricht ein Kunde nicht innerhalb von drei
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail, so gelten die neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als von ihm angenommen. Auf die Wirkung eines fehlenden Widerspruchs innerhalb der
Drei-Wochen-Frist wird meditras den Kunden in der Änderungsmitteilung noch einmal hinweisen.
§ 19 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (Convention on contracts for the International Sale of Goods CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, einschließlich Scheck- und Wechselklagen zwischen meditras und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen meditras und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. meditras ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 20 Bindungswirkung
Nur die deutsche Sprachversion dieser Geschäftsbedingungen ist bindend.
© Thole & Breitmoser Rechtsanwälte |
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